Wechsel von PKV zu GKV nach dem Studium (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Freitag, 10.05.2013, 14:18 (vor 4214 Tagen) @ Ernalein

Hallo Ernalein,

nach Erhalt des Studienabschlusszeugnisses führt jede Beschäftigung für mehr als 450 Euro brutto zur Versicherungspflicht in der GKV. Die PKV kann dann mit Vorlage einer Bescheinigung über die Versicherungspflicht vorzeitig gekündigt werden.

Bei Beschäftigung vor dem offiziellen Studienabschluss ist die Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche (für mehr als 2 Monate) entscheidend.

Gruß

RHW


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