Wechsel von PKV zu GKV nach dem Studium (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 09.05.2013, 11:25 (vor 4216 Tagen) @ Ernalein

Hallo,
mit jeder Aufnahme einer Beschäftigung, deren monatliches Entgelt über 450,00 € liegt muss bei Studenten beurteilt werden ob das Erscheinigungsbild Student noch überwiegt oder eben die Arbeitnehmertätigkeit - Grundsätzlich muss dies der Arbeitgeber entscheiden, letztendlich macht das aber die zuständige Krankenkasse. Dies bedeutet für dich, wenn du vor dem Ende deines Studiums eine Beschäftigung aufnimmst kann es schon möglich sein, dass Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer eintritt und dann musst du sogar in die GKV.
Gruss
Czauderna


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