...lost in AOK Space,... (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 05.04.2013, 15:45 (vor 4249 Tagen) @ haluna

Hallo,
Grundlage für die Verpflichtung der Kasse bildet hier meiner Meinung nach der § 14 SGB I.
Danach hätte dich die Kasse nach Eingang der Stornierung des Arbeitgeber darüber informieren müssen, dass deine freiwillige Versicherung und damit auch deine Beitragspflicht weiter besteht.
Gruss
Czauderna


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