Ende Referendariat / Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Sonntag, 17.03.2013, 14:28 (vor 4268 Tagen) @ Uwe

mh,danke für den hinweis. weißt du, wo das steht? ich dachte immer es reichen 12 monate innerhalb der letzten 5 jahre...

Es gibt zwei Mögichkeiten: entweder unmitelbar vorher durchgehend 12 Monate oder 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre. Rechtsgundlage: § 9 SGB Abs. Nr. 1 SGB V.

MfG
ratte1


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