Ende Referendariat / Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Samstag, 16.03.2013, 19:38 (vor 4269 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
nein, ein "Ruhen" geht nicht - es gibt die Möglichkeit einer Anwartschaft, allerdings spielt da der Grund des Auslandsaufenthaltes eine gewisse Rolle - kann also nur von der entsprechenden kasse verbindlich beantwortet werden.
Grundsätzlich gilt, das, wenn der 1. Wohnsitz in Deutschland verbleibt auch die Krankenversicherung in Deutschland verbleiben muss - als Ausweg bleibt da nur die Kündigung wegen Auslandsaufenthalt und nach Rückkehr die Wiederherstellung der Mitgliedschaft, dann muss aber der Auslandsaufenthalt lückenlos nachgewiesen werden - auch hier gilt, die Entscheidung, ob das so möglich ist, trifft die Krankenkasse und das Ganze sollte unbedingt vorher schriftlich fixiert werden.> Czauderna

M.E. ist hier die Crux, dass mit dem Ende der versicherungspflichtigen Beschätigung auch die Versicherungspflicht endet. Um dann die Versicherung fortführen zu können (unabhängig davon ob Beiträge voll oder nur im Rahmen einer Anwartschaft erhoben werden) muss unmittelbar vorher jedoch mindestens eine 12-monatige Pflichtversicherung bestanden haben. Hieran wird es im geschilderten Fall wahrscheinlich scheitern.

MfG
ratte1


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