Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 04.03.2013, 12:28 (vor 4281 Tagen) @ Erkenbrand

Hallo,
Familienversicherung geht nur mit Vollendeung des 30. Lebensjahres frühestens mit Tag der Eheschliessung - was davor war interessiert für die Familienversicherung grundsätzlich nicht.
Das bedeutet, du kannst nur das nachweisen was lfd. ist, die Vergangenheit spielt da keine Rolle - erst in ca. einem Jahr, bei der Wiederholungsprüfung wird die Vergangenheit (Ab Beginn der Familienversicherung) abgefragt.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum