Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Erkenbrand, Freitag, 08.02.2013, 14:08 (vor 4305 Tagen) @ Erkenbrand

Danke! :-) Nochmal kurz dazu:

Ich bin gerade noch über diese Sätze gestolpert:

"Mit Erreichen des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters endet die studentische Versicherungspflicht, und man steht erneut vor der Entscheidung, ob man als freiwilliges Mitglied seiner Kasse künftig einen Monatsbeitrag ab ca. 100 Euro entrichtet oder alternativ eine private Krankenversicherung abschließt."
(http://www.versicherungen.de/gkv.0.html)

"Übrigens endet die Krankenversicherungspflicht für Studenten automatisch nach dem 14. Fachsemester bzw. der Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach ist man generell von der Krankenversicherungspflicht befreit und sollte sich freiwillig versichern."
(http://www.studenten-krankenversicherung.net/ studenten-krankenversicherung/ krankenversicherungspflicht-studenten.html)

Ich bin über 30 und habe auch mehr als 14. Fachsemester. Logisch schlussfolgernd hieße das doch dann: Die Pflicht, von der ich mich befreien lassen habe, ist erloschen. Deshalb hat sich auch meine Befreiung erledigt und ich könnte wieder in die GK (als eigenständig versicherte Person) wechseln? Oder übersehe ich da einen Haken?

Mir geht es ja nicht darum, möglichst geringe Tarife (Familienversicherung) zu zahlen, sondern für einen normalen Beitrag auch normal versichert zu sein.

Schönen Gruß
Erkenbrand


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