Debeka - Bitte um Hilfe! (Private Krankenversicherungen)

Sangha @, Montag, 18.02.2013, 20:41 (vor 4295 Tagen) @ romkatzi

Hallo,

die Erstattung erfolgt aus dem Tarif BC folgendermaßen :

Der Versicherer erstattet unter Anrechnung von Ansprüchen nach
öffentlich-rechtlichen Beihilfevorschriften und von Leistungen des
Versicherers verbleibende Aufwendungen. Soweit Beihilfevorschriften
Selbstbeteiligungen (zum Beispiel als Eigenbehalte, Selbstbehalte,
Abzugsbeträge, Kostendämpfungspauschale bezeichnet) vorsehen,
gehören diese nicht zu den verbleibenden Aufwendungen.

10. Brillen einschließlich Reparaturen
10.1 Brillen (Brillengestelle und Brillengläser), sofern sie nach den
jeweiligen Beihilfevorschriften beihilfefähig sind, bis zur beihilfefähigen
Höhe.
10.2 Sofern Beihilfevorschriften keine Beihilfefähigkeit für Brillen
vorsehen, werden bei Aufwendungen - für maximal zwei Brillengläser
im Kalenderjahr - Leistungen für Einstärkengläser
bis zu 30 Euro je Glas und für Mehrstärkengläser bis zu
75 Euro je Glas erbracht.

Und folgende Erstattung nach Tarif B :

10. Sehhilfen
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Brillengläser, Brillengestelle
und Kontaktlinsen einschließlich Reparaturen bis zu einem
Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro

Gruß Sangha


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