Debeka - Bitte um Hilfe! (Private Krankenversicherungen)

romkatzi, Freitag, 15.02.2013, 13:45 (vor 4298 Tagen) @ Tascha

Hi,

da hat der Herr von der VKB schon recht, im Tarif steht:

Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen einschließlich Reparaturen bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro.

Dein Erstattungssatz beträgt aber in Deiner Tarifstufe B50 für ambulante Behandlungen 50%, Du bekommst also max. 500.- €. (Die Erstattungssätze der jeweiligen Tarifstufen findest Du ganz hinten im Vertragswerk).

Das ist auch sinnvoll, weil die Beihilfe eigentlich bei Behandlungen den Rest bezahlt. Brillen sind jedoch eine Ausnahme. Hier gibts für Bayerische Beamte nur in ganz schweren Fällen was; sprich: Du musst den Rest selber zahlen.

Über die Häufigkeit sagt der Tarif nichts aus, also wird hier auf die medizinische Notwendigkeit zurückgegeriffen. Wie die Debeka das im Einzelfall sieht, weiß ich natürlich nicht.

Grüße romkatzi.


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