VVG § 21 Antwort Herr Röhl (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 14.01.2013, 19:42 (vor 4330 Tagen) @ Grieche

Nach 10 Jahren ist endgültig Schluß. In der Praxis kann das so aussehen, daß ein HIV-Infizierter die ganzen Jahre alle ambulanten Rechnungen selbst trägt und im 11. die Katze zum Pech der Versicherung ungestraft aus dem Sack läßt.

Für alle Anzeigepflichtverletzungen, die der Versicherte nicht zu verantworten hat, gilt zumindestens in der Privaten Krankenversicherung §194 VVG und dessen Frist endet bereits nach 3 Jahren. Fallbeispiel: der Patient hat von seinem Arzt noch nicht mitgeteilt bekommen, daß er er einen bösartigen Tumor hat und dies bei Antragstellung nicht angeben können. Wieder Pech für die Versicherung und eventuell ein Schadensfall für die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes.


PS: bitte im Sinne der Forenhygiene zu einer Fragestellung nicht drei Beitragsstränge aufmachen ..


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