GKV bei Sperrzeit (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Dienstag, 23.10.2012, 22:08 (vor 4415 Tagen) @ Christel

Hallo,

der Anspruch besteht, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz (z.B. im Rahmen einer Familienversicherung) besteht und in diesem Monat keine - auch keine geringfügige - Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

MfG
ratte1


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