Kind Beihilfe und gleichzeitig GKV ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
aus Sicht der GKV spricht nichts dagegen. § 10 SGB V erwähnt eine evtl. PKV nicht.
Ggf. kann es mit den Regelungen der Beihilfestelle Probleme geben. Aussagen der Beihilfestelle ggf. schriftlich geben lassen.
Für die Krankenkasse wäre es übrigens eine sehr schöne Regelung: die Krankenkasse erhält aus dem Gesundheirsfonds die vollen Beträge. Tatsächlich fallen aber wesentlich geringere Kosten an.
Gruß
RHW
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Martina...,
18.09.2012, 20:45
- Kind Beihilfe und gleichzeitig GKV ? - Czauderna, 18.09.2012, 21:49
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RHW,
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- Kind Beihilfe und gleichzeitig GKV ? - Martina..., 25.09.2012, 17:16