Kind Beihilfe und gleichzeitig GKV ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 18.09.2012, 21:49 (vor 4450 Tagen) @ Martina...

Hallo,
wenn die Krankenkasse den Familienhilfeanspruch festgestellt hat, dann besteht von Seiten der GVK keine Bedenken. Man kann die KVK verwenden, man kann aber auch für das Kind bei der GKV die Kostenerstattung wählen, d.h. erst bekommt die Privatrechnung (muss allerdings ein Vertragsarzt sein), die Kasse, dann die evtl. Zusatzversicherung und den Rest macht die Beihilfe.
Gruss
Czauderna


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