Sonn- u. Feiertagsarbeit (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 09.09.2012, 20:17 (vor 4459 Tagen) @ Willi

Hallo,
dieses Erreichen rund um die Uhr und das an 365 Tagen im Jahr, das kann man getrost unter Wettbewerb, aber keinesfalls unter Service ablegen.Wer glaubt, an einem Sonntag um 0:30 Uhr eine qualifizierte Beratung durch seine Kasse zu erhalten, ich denke, der wird sich schwer irren. Meines Wissens nach, meldet sich da, wenn es überhaupt ein Mensch und keine Maschine ist, ein "Dienstleistungsunternehmen" eben dieser Kasse, welches den Anruf entgegen nimmt und weiterleitet, die Beantwortung erfolgt dann ab Montag. Kassenangestellte werden dort nicht am Telefon sein und ob der Dienstleister seinen Sitz in Deutschland hat, das wäre die weitere Frage ??
Ich werde mal schauen, was ich da in Erfahrung bringen kann und melde mich dann ggf. wieder.
Gruss
Czauderna


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