Sonn- u. Feiertagsarbeit (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 09.09.2012, 20:03 (vor 4459 Tagen) @ Willi

Sonn- und Feiertagsarbeit muss immer von einer staatlichen Stelle genehmigt werden. Ob diese Genehmigungen zu großzügig gehandhabt werden, darüber kann man sich streiten.

In manchen Situationen sind Versicherte sehr froh, wenn Probleme sofort am Wochenende geklärt werden können:

- Hausfrau ist am Sonntag ins Krankenhaus gekommen und die Betreuung der Kleinkinder ist zu regeln

- der Arbeitnehmer (bzw. dessen Angehörige), der finanzielle Sicherheit benötigt, ob er Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder Krankengeld von der Krankenkasse bekommen wird

- der Unfal im Ausland

Nicht alle Versicherten haben finanzielle Reserven.

Natürlich stellen diese Anrufe nicht die Mehrheit der Anrufer. Es ist aber schwierig nur diesen besonderen Fällen einen Anruf zu "erlauben".

Früher gab es Krankenkassen, die nur von 9 bis 12 Sprechzeit hatten. Auch deren Versicherte haben überlebt (ob alle diese Krankenkassen überlebt haben, weiß ich nicht).

Gruß

RHW


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