Fahrkostenübernahme (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 02.09.2012, 20:53 (vor 4466 Tagen) @ Marianne

Hallo,

genau so mach es - der Arzt stellt die Verordnung entsprechend aus und vermerkt gleich, dass es sich um die nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit handelt und dass es sich um eine stationäre Behandlung dreht - und die Kasse zahlt das Taxi abzgl. des Eigenanteils (wenn keine Befreiung vorliegt).
Gruss
Czauderna


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