Fahrkostenübernahme (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Freitag, 31.08.2012, 19:25 (vor 4468 Tagen) @ Marianne

Hallo Marianne,

hier ist das Muster 4:

Muster 4 der KBV

Wenn der Arzt Buchstabe A ankreuzt und das Krankenhaus eine stationäre Behandlung abrechnet, werden die Kosten für das Verkehrsmittel übernommmen, das der Arzt auf der Verodnung für erforderlich hält.

Auch wenn der Arzt B ankreuzt und ein Taxi für erforderlich hält, wird dieses von der Krankenkasse bezahlt.

Bei den Buchstaben A und B ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse nicht erforderlich.

Buchstabe C trifft nur in besonderen, eher seltenen Fällen zu.

Gruß

RHW


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