Fahrkostenübernahme (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Marianne,
hier ist das Muster 4:
Wenn der Arzt Buchstabe A ankreuzt und das Krankenhaus eine stationäre Behandlung abrechnet, werden die Kosten für das Verkehrsmittel übernommmen, das der Arzt auf der Verodnung für erforderlich hält.
Auch wenn der Arzt B ankreuzt und ein Taxi für erforderlich hält, wird dieses von der Krankenkasse bezahlt.
Bei den Buchstaben A und B ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse nicht erforderlich.
Buchstabe C trifft nur in besonderen, eher seltenen Fällen zu.
Gruß
RHW
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- Fahrkostenübernahme -
Marianne,
31.08.2012, 08:56
- Fahrkostenübernahme - ratte123, 31.08.2012, 16:29
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RHW,
31.08.2012, 19:25
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Marianne,
01.09.2012, 10:37
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RHW,
01.09.2012, 10:46
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Marianne,
02.09.2012, 12:34
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Czauderna,
02.09.2012, 20:53
- Danke - Marianne, 05.09.2012, 07:31
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Czauderna,
02.09.2012, 20:53
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