Krankengeldzahlung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
nein, das Ende der Beschäftigung während des Krankengeldbezuges hat keine Auswirkung auf diesen, d.h. das Krankengeld wird bei forlaufend bestehender Arbeitsunfähigkeit auch weiter gezahlt.
Wie das bei der PKV ist, weiss ich leider nicht.
Gruss
Czauderna
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- Krankengeldzahlung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses -
Patrick,
30.07.2012, 23:50
- Krankengeldzahlung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Czauderna, 31.07.2012, 07:40