Krankengeldzahlung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Gesetzliche Krankenkassen)

Patrick @, Bremen, Montag, 30.07.2012, 23:50 (vor 4500 Tagen)

Bekommt man auch weiterhin das Krankengeld der GKV und auch der PKV (Zusatz-Krankentagegeld für die gesetzliche Lücke)ausbezahlt, wenn man schon seit 01/2012 erkrankt ist, und zum 30.09.2012 vom Arbeitgeber gekündigt wird?

Oder erlischt die Zahlung?:-(


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