Wechsel PKV / GKV (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Freitag, 13.07.2012, 12:24 (vor 4514 Tagen) @ renate53

Hallo,
das ergibt sich aus den Vorschriften des § 5 SGB V. - danach biszt du pflichtversichert - die Tatsache, dass du Entgeltersatzleistungen bekommst spielt dabei keine Rolle.
Für die Weiterversicherung musst du gegenüber der Krankenkasse eine
12monatige Pflichtversicherung nachweisen, das ist alles.
Gruss
Czauderna


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