Wechsel PKV / GKV (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Donnerstag, 12.07.2012, 20:55 (vor 4518 Tagen) @ renate53

Hallo,
dann ist die Auskunft des VDK-Menschen nicht richtig, denn diese Zeit wird als Pflichtversicherungszeit angerechnet.
Wenn du insgesamt 12 Monate zurückgelegt hast, dann steht einer ggf. erforderlichen freiwilligen Weiterversicherung nichts im Wege.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum