Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt) (Krankenkassenrecht)
Danke für die schnelle Antwort.
Zu meiner letzten Frage:
Wie lange muß die versicherungspflichtige Beschäftigung andauern, um nach dem Wechsel zur GKV nicht in die PKV "zurückzufallen".
Oder noch deutlicher: Wird das Beschäftigungsverhältnis sagen wir nach einem halben Jahr aufgelöst, kann ich mich dann problemlos freiwillig bei der GKV weiter versichern? Oder gilt ein Jahr als Mindestbeschäftigungsdauer?
Zusatzfrage:
Wer entscheidet über das "Überwiegen" der versicherungspflichtigen Beschäftigung? Die GKV / der Rentenversicherer / Finanzamt?
Danke,
Christian
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PKV Versicherter,
30.06.2012, 11:03
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x-perte,
30.06.2012, 11:38
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30.06.2012, 18:15
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01.07.2012, 00:18
- Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt) - general1983, 04.07.2012, 10:08
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