Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt) (Krankenkassenrecht)

PKV Versicherter, Samstag, 30.06.2012, 18:15 (vor 4530 Tagen) @ x-perte

Danke für die schnelle Antwort.

Zu meiner letzten Frage:
Wie lange muß die versicherungspflichtige Beschäftigung andauern, um nach dem Wechsel zur GKV nicht in die PKV "zurückzufallen".
Oder noch deutlicher: Wird das Beschäftigungsverhältnis sagen wir nach einem halben Jahr aufgelöst, kann ich mich dann problemlos freiwillig bei der GKV weiter versichern? Oder gilt ein Jahr als Mindestbeschäftigungsdauer?

Zusatzfrage:
Wer entscheidet über das "Überwiegen" der versicherungspflichtigen Beschäftigung? Die GKV / der Rentenversicherer / Finanzamt?

Danke,
Christian


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