Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt) (Krankenkassenrecht)
Hallo,
gemäß deinen Angaben überwiegend deine abhängige Beschäftigng, das heißt, du musst/darfst wieder in eine gesetzliche Krankenkasse ab Aufnahme der Beschäftigung.
Die PKV kann somit zum Vortag der Beschäftigungsaufnahme beendet werden.
Deine letzte Frage habe ich leider nicht ganz verstanden.
Gruß
x-perte
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PKV Versicherter,
30.06.2012, 11:03
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x-perte,
30.06.2012, 11:38
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PKV Versicherter,
30.06.2012, 18:15
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x-perte,
01.07.2012, 00:18
- Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt) - general1983, 04.07.2012, 10:08
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x-perte,
01.07.2012, 00:18
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PKV Versicherter,
30.06.2012, 18:15
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