Befreiung von der Versicherungspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Czauderna,
dankeschön für den liebvollen Beistand ...
Mir ist schon klar dass man zur Befreiung einen Antrag stellen muß und man dann bestimmt eine Bescheinigung darüber bekommt.
Aber wie gesagt das ist alles schon lange her - sprich -
in jungen Jahren interessiert einen manches nicht so sehr, man hat irgendwelche Berater, die einem dies und jenes empfehlen und vor allem denkt man nicht daran dass man irgendwann in Rente geht. Und klar - man (jedenfalls ich) vergisst und verschlampt (z.B. Unterlagen) einiges. Hätte ja sein können dass damals jemand gesagt hat "Mensch - lass Dich doch befreien ...". Heute würde ich nicht alles - aber manches anders machen und mit dem heutigen Wissen würde ich auch nicht mehr zur PKV gehen. Mit der Befreiung der Vers.pfl. ist es bestimmt wie Du annimmst - die ist nie gestellt worden - ich kann mich auch nicht daran erinnern (was natürlich nichts heißt). Ich dachte halt das würde irgendwo in den Unterlagen (Antrag zur PKV- Mitgliedsschaft, Rentenbescheid etc.) stehen.
Also nochmal Danke für die ausfühliche und vor allem verständliche Darlegung der Zusammenhänge.
Grüße-
McLeen
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- Befreiung von der Versicherungspflicht -
McLeen,
28.06.2012, 13:09
- Befreiung von der Versicherungspflicht und alles vergessen - Gast aus dem Norden, 28.06.2012, 19:04
- Befreiung von der Versicherungspflicht -
Czauderna,
28.06.2012, 20:32
- Befreiung von der Versicherungspflicht - McLeen, 29.06.2012, 07:34