Befreiung von der Versicherungspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 28.06.2012, 20:32 (vor 4530 Tagen) @ McLeen

Hallo,
coole Frage - ich denke mal, dass dein Langzeitgedächtnis hier
bemüht werden muss, sagen wir mal, wenn überhaupt muesste das mehr als 10 Jahre zurückliegen. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht war schon immer eine Antragsbefreiung, d.h. ohne einen schriftlichen Antrag des Betroffenen ging auch vor langer Zeit, und ich spreche mal von 45 Jahren, denn solange kann ich in meinem Job zurück denken, nix.
Es muesste demnach der Fall seinerzeit eingetreten sein, dass die Krankenversicherungspflicht aufgrund des Gehaltes und seiner Höhe
eingetreten ist, du aber in der PKV verbleiben wolltest.
Da hättest du ggf. die Möglichkeit zur Befreiung gehabt und wenn du diese Möglichkeit ausgenutzt hast, dann war vor langer langer Zeit eigentlich immer die ortsansässige AOK zuständig, das habe ich damals (1968-1971) in der Berufsschule gelernt.
Wie auch immer, auf den Antrag muss zwingend ein Bescheid erfolgen,
und dieser Bescheid musste dem Arbeitgeber vorgelegt werden, denn schließlich war der für die Meldung bei der Krankenkasse zuständig und wenn die AOK damals zur Betriebsprüfung kam und feststellte dass jemand versicherungspflichtig war, der Arbeitgeber aber keine Pflichtbeiträge entrichtet hatte, dann konnte nur der Nachweis über die Befreiung die Sache aufklären,
Lange Rede kurzer Sinn, bei deinen früheren Arbeitgebern
nachfragen, ob die noch Unterlagen besitzen - die Kassen heben maximal 30 Jahre lang auf, allerdings nicht diese Dauerbescheinigungen, die werden (glaube ich jedenfalls) noch länger aufbewahrt, muss ich direkt mal fragen bei uns.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass du di nie hast befreien lassen, sondern eben immer über der Grenze mit deinem Einkommen gelegen hast.
Gruss
Czauderna


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