Wo versichern, wenn Kk nicht mehr existiert nach Rueckzug (Gesetzliche Krankenkassen)

Bodi, Freitag, 04.05.2012, 21:43 (vor 4587 Tagen) @ JuliaS

Der Satz ist missverständlich formuliert.

Wenn jemand im Deutschland zuletzt gesetzlich versichert war, den deutschen Wohnsitz aufgibt und sich ins Ausland außerhalb der EU und der Schweiz begibt, muss sich bei der Rückkehr nach Deutschland grundsätzlich bei der letzten Kasse oder ggf. deren Rechtsnachfolgerin versichern. Diese gibt es im konkreten Fall nicht mehr, daher freie Kassenwahl innerhalb der GKV.

In Deutschland zuletzt PKV-Versicherte müssen sich bei der Rückkehr grundsätzlich wieder privat versichern, haben dabei unter den PKVen allerdings freie Wahl.

Wäre der Auslandsaufenthalt im EU-Ausland oder der Schweiz gewesen, käme es bei der Rückkehr nach Deutschland für die Zuordnung privat/gesetzlich auf den letzten Versichertenstatus im EU-Ausland an, aber das ist hier ja nicht der Fall.


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