Wo versichern, wenn Kk nicht mehr existiert nach Rueckzug (Gesetzliche Krankenkassen)

JuliaS, Freitag, 04.05.2012, 20:26 (vor 4587 Tagen) @ Bodi

Vielen Dank fuer deine Antwort, du hast mir sehr weitergeholfen!

Kannst du mir eventuel noch diesesn Satz erklaeren:

"Eine mögliche Kassenwahl im Rahmen der allgemeinen Versicherungsverpflichtung für Personen ohne anderweitige Möglichkeit zur Absicherung im Krankheitsfall ist auf die entsprechende Kassenart begrenzt."

Was hat es mit "Kassenart" auf sich? Ich dachte es gibt zwei verschiedene Arten, Privatekassen und Gesetzlichekassen.
Das sich nun auch noch die Gesetzlichen untereinander unterscheiden ist mir neu. Vielleicht bin ich aber auch einfach schon zu lange aus Deutschland weg:-) .

Vielen Dank!

Julia


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum