Freiwillige Pflichtversicherung - Säumniszuschläge (Gesetzliche Krankenkassen)

maya, Sonntag, 22.04.2012, 18:11 (vor 4599 Tagen) @ Czauderna

hallo, nein es handelt sich nicht um den Höchstbeitrag. im Gegenteil ich habe den ermässigten Beitragssatz. Es ging ursprünglich um 5 Beitragssätze a 170 - knapp 200 Euro. Und ja, ich habe jede Menge Vorschläge gemacht um diese Beitragssätze zu begleichen. Entweder habe ich keine Antwort bekommen oder meine Vorschläge wurden abgelehnt.

Am meisten ärgert es mich, dass meine Arztkosten im "Schwebezustand" nicht übernommen wurden ich aber trotzdem die Beiträge entrichten soll. Es ist ja nicht so, dass ich nach 5 Monaten krankenversichert werden wollte, sondern die Kasse 5 Monate brauchte um mich zu versichern. Meiner Meinung nach hätte in diesem Fall durchaus eine Kostenübernahme durch die KK erfolgen müssen. Ausserdem hatte ich zum damaligen Zeitpunkt alle Hände voll zu tun um nach dem "Untertauchen" meines Arbeitgebers nicht selber in die Pleite zu rutschen

Das einzige Zugeständnis Seitens der Kasse ist Zahlung des gesamten Betrages ohne Säumniszuschläge oder alles zahlen mit Säumniszuschlägen. Von Einnahmen knapp über dem Harzt- V Satz ist das aber nicht möglich


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