Freiwillige Pflichtversicherung - Säumniszuschläge (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
etwas zu spät, deine Meldung hier - da wird es schwierig werden etwas zu "retten" - vom Grundsatz her wäre es anders gelaufen, vom Anfang an, wenn du den Ratenzahlungsvorschlag angenommen hättest, bzw. wenn du selbst einen Vorschlag verhandelt hättest.
Wenn ein solcher Ratenzahlungsplan dann auch eingehalten wird, kommt es nicht zur Leistungsbeschränkung auf reine Notfallbehandlungen. Um den vollen Leistungsanspruch wieder zu erhalten, bleiben dir folgende Möglichkeiten - Neuverhandlung über einen moderaten Ratenzahlungsplan, diesen dann auch einhalten, das hat zur Folge, dass der komplette Leistungsanspruch wieder eingeräumt wird. Beantragung von ALG-2 - bei Bewilligung dieser Leistung gilt ab Leistungsbeginn sofort der volle Leistungsanspruch (Ob du diese Leistung beantragen bzw. beziehen kannst, das ist natürlich eine andere Sache).
Vielleicht habe ich etwas falsch gelesen, aber 3.500,00 € für 5 Monatsbeiträge, das würde bedeuten 5 mal den Höchstbeitrag incl. den aufgelaufenen Säumniszuschlägen - konntest du für den Nachzahlungszeitraum keine Einkommensnachweise erbringen weil man dich in die höchste Klasse genommen hat ?
Gruss
Czauderna
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maya,
22.04.2012, 13:52
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maya,
22.04.2012, 14:06
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Czauderna,
22.04.2012, 17:25
- Freiwillige Pflichtversicherung - Säumniszuschläge - maya, 22.04.2012, 18:11
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Czauderna,
22.04.2012, 17:25
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