Nachzahlung TK (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
doch - ich wollte nur sichergehen, dass es sich nicht um eine gesetzliche Rente (von der Deutschen Rentenversicherung) handelt.
Ja, diese Art von Versorgungsbezug unterliegt der Beitragspflicht,
und wenn ich davon ausgehe, dass es sich bei der Studentenversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, dann hätte grundsätzlich die Zahlstelle die Beiträge an die Krankenkasse
abführen müssen. Was mich zu der Frage führt - als diese Renten bewilligt wurden, haben da die Zahlstellen nicht nach der Art der Krankenversicherung gefragt ??
Ich kenne das so, dass wir von diesen Zahlstellen die Mitteilung über die Bewilligungen erhalten und dann den Zahlstellen mitteilen, ob Beitragspflicht besteht oder nicht.
Unabhängig davon , selbst wenn hier die Zahlstelle oder auch die Krankenkasse einen Fehler in der Bearbeitung gemacht haben - innerhalb der Verjährungsfrist (4 Jahren nach Entstehung) darf die Kasse das nachfordern.
Vielleicht wäre der Einwand "Im guten Glauben verbraucht" nicht schlecht - woher sollte der Empfänger wissen, dass dafür auch Beiträge zu zahlen sind, wenn doch die Kasse sich nicht deshalb gemeldet hat. ?
Gruß
Czauderna
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Helene,
30.03.2012, 18:07
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30.03.2012, 18:14
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