Nachzahlung TK (Gesetzliche Krankenkassen)

Helene @, Freitag, 30.03.2012, 18:07 (vor 4622 Tagen)

Hallo,

ich habe soeben eine Nachzahlungsaufforderung von der Techniker Krankenkasse für die letzten 4 Jahre von rund 1500 Euro erhalten.

Ich war Studentin und auch so bei der TK versichert, als ein Elternteil von mir verstorben ist. Daraufhin habe ich von zwei Versicherungen Halbwaisenrente bekommen. Von einer ca 100 Euro, wobei von dem Betrag ein Krankenkassen und Pflegeversicherungsbetrag abgebucht wurden. Von der anderen Kasse ca 500 Euro, dort wurde nichts abgebucht. Von beiden Einkünften wusste die TK und wurde regelmäßig über "Einkommensänderungen" informiert.

Jetzt bekam ich vor 2 Monaten ein Schreiben der 1. Halbwaisenrente, mit dem mir die Krankenkassen und Pflegeversicherungsbetrag von den 4 Jahren zurück gezahlt wurden. Heute bekam ich dann ein Schreiben von der TK, dass meine Versorgungsbezüge bisher nicht berücksichtigt wurden und ich doch bitte die ausstehende Differenz von ca 1500 Euro nachzahlen soll.

Mein Frage ist jetzt, ob sie das dürfen. Ich haben ja nicht aus Spaß meine Einkünfte dargelegt und eine Einzugsermächtigung erteilt. Eigentlich haben die es ja selber verpasst, die Beiträge anzupassen oder mit Forderungen auf mich zu zu kommen... Wieso muss bzw. muss ich überhaupt dafür jetzt gerade stehen?

Vielen Dank schon einmal,
Helene


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