Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Lynda, Montag, 26.03.2012, 19:09 (vor 4626 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,
hallo RHW,

danke für eure detailierten Kommentare :-) . Nun muss ich noch einmal genauer fragen: Zählt mein fiktiver Versorgungsbeitrag von 200,- € als Einkommen? Wenn ja, dann liege ich über der Freigrenze von 375,- € pro Monat für Familienversicherte. Wenn nein, dann könnte man so argumentieren: Beitrag auf den Versorgungsbezug muss gezahlt werden, da aber das Einkommen (steuerlich betrachtet) unter 375,- € bleibt, besteht die Familienversicherung weiter?

Grüße
Lynda


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