Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 25.03.2012, 17:48 (vor 4627 Tagen) @ Lynda

Hallo Lynda,

bei der Familienversicherung kommt es nach § 10 SGB V und § 16 SGB IV entscheidend auf das Steuerrecht an:

Abfindungen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Versorgungsbezügen aufgrund der Beamtengesetze sind steuerfrei nach § 3 Nr. 3 EStG und daher nicht als
Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Die sich aus den Abfindungen eventuell ergebenden Einnahmen (z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen) zählen hingegen zum Gesamteinkommen.
Abfindungen aus Lebensversicherungsverträgen gehören in der Regel noch nicht zu den Einkünften im Sinne des EStG, so dass sie nicht beim Gesamteinkommen zu berücksichtigen
sind.

Quelle: Gesamteinkommen bei der Familienversicherung

-> Punkt 2.1.4.1

Wenn das Finanzamt bestätigt, dass die Abfindung nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften zählt (unabhängig von einer tatsächlichen Steuerpflicht!), kann die Familienversicherung m.E. weiterhin bestehen bleiben.

Sonst kostet die eigene Mitgliedschaft 147 Euro monatlich (Kinderlose: 150 Euro).

Gruß

RHW


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