Wahltarif kündigen und später wieder beantragen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 14.03.2012, 10:44 (vor 4639 Tagen) @ GesetzlicherKunde

Hallo,
ja, nach meiner Info. könnte man das, muss man aber nicht, weil eine Änderung des zu versichernden Einkommens während des lfd. Vertrags möglich ist.
Gruss
Czauderna


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