Wahltarif kündigen und später wieder beantragen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 13.03.2012, 16:28 (vor 4639 Tagen) @ GesetzlicherKunde

Hallo,
wenn die Bindungsfrist abgelaufen ist gelten die normalen Kündigungsbedingungen, von daher spricht eigentlich nichts dagegen (ausser vielleicht einer entsprechenden Satzungsregelung), die es verhindern könnte, einen neuen Wahltarif abzuschliessen, mit verbesserten Konditionen - allerdings gilt dann wieder die dreijährige Bindungsfrist.
Ich sehe da nicht verwerfliches dran.
Warum soll man seine "Versicherung" nicht anspassen können.
Gruß
Czauderna


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