Von HUK Coburg mitgeteilte Leistungspraxis: Rechtanspruch? (Private Krankenversicherungen)

Pedro1982 @, Freitag, 02.03.2012, 14:25 (vor 4649 Tagen)

Die HUK Coburg hat mir heute zum Tarif E1000 das Dokument "Informationen zur Leistungspraxis im Einsteiger- Tarif E100 und E1000" gesendet.

Es stellt die aktuelle Regelung in den AVB, und die geübte Leistungspraxis gegenüber.

Beispiel:
-Erstattung Transportkosten zum Arzt oder Krankenhaus
--AVB: nur in Notfällen
--Leistungspraxis: Fahrten zur Dialyse/Chemotherapie sind erstattungsfähg

-Leistung für Blindenhilfsmittel wie z.B. Blindenhund
--AVB: keine Regelung
--Leistungspraxis: bei medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig

-Inkontinenzmittel
--AVB: Keine regelung
--Leistungspraxis: bei medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig

Frage:
Kann ich aus diesem Prospekt einen Rechtsanspruch z.B. auf Übernahme Blindenhund und Dialysefahrten ableiten?

Denn z.B. diese beiden Dinge waren bisher nirgendwo von der HUK schriftlich ausformuliert.

Danke.

P.S.: Ich benötige zum Glück weder Blindenhund noch Dialyse noch Windeln, aber man weiß ja nie was kommt ;-).


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