z.Zt. ohne KV... (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 25.02.2012, 19:06 (vor 4655 Tagen) @ emma_hs

Hallo,

wenn man sofort bei der KSK meldet, übernimmt die KSK für die Zukunft die halben Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge.

Die Lücke in der Vergangenheit kann man nur mit der letzten Krankenkasse in D klären. Vielleicht hilft dieser Link bei der Argumentation:

Versicherung im Ausland

Am besten mit der Krankenkasse klären, welche Nachweise erforderlich und "lieferbar" sind. Wenn eine Abmeldung beim dt. Einwohnermeldeamt erfolgte, bestand in D keine Krankenversicherungspflicht.

Gruß

RHW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum