z.Zt. ohne KV... (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 23.02.2012, 14:33 (vor 4657 Tagen) @ emma_hs

a) Du zahlst einfach nach und bittest gegebenfalls um ratierliche Zahlung, kannst
b) durch Flugschein/Bordkarte und Deinen Pass bzw. Bescheinigungen der fremdländische Ausländerpolizei oder ähnliches nachweisen, in welchem Zeitraum Du in Afrika gewesen bist und zahlst dann erst ab Wiedereinreise in die Bundesrepublik nach oder wählst
c) eine Private, welche überhaupt keine Strafzahlungen erhebt

Fragen? joachimroehl@web.de


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