Kostenübernahme für Maßnahmen am Toten Meer (Gesetzliche Krankenkassen)

Christoph, Sonntag, 19.02.2012, 12:00 (vor 4661 Tagen) @ Czauderna

Danke für Deine Meinung, ich denke Du hast recht. Die Kostenübernahme der KV ist bei Rentnern des öfteren übernommen worden, da hier die Gefahr aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu können nicht mehr gegeben ist. Ich bin berufstätig und da wird eher der Verlust der Erwerbstätigkeit in den Vordergrund gestellt und nicht der Ausfall oder die Einschränkung an der Teilhabe am öffentlichen Leben. Würde letztgenanntes eindeutig belegbar sein, wäre auch in meinem Fall die KV zuständig sein. Als Betroffener hast Du da immer schlechte Karten das zu belegen. Da musst Du auf das Verständnis eines Verantwortungsträgers bei der KV hoffen, dass er das genau so sieht. Meine jetzige Situation sieht so aus, dass ich gegen den RV und demnächst auch gegen die KV klagen werde; für dieses Jahr mit rd. 3.000,-- Euro in Vorlage trete werde und hoffe, recht zu bekommen. Alternativ könnte ich mich in Deutschland behandeln lassen und wäre in dem Fall mit 280,-- Euro dabei. Für mich ist die Kostenseite kein Argument dafür ein wesentlich schlechteres Ergebnis zu akzeptieren.


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