Kostenübernahme für Maßnahmen am Toten Meer (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 18.02.2012, 11:41 (vor 4666 Tagen) @ Christoph

Hallo,
ich denke, da wirst du Pech haben - ich kenne aktuelle keine Kasse, die von sich aus Kosten übernimmt, wenn die eigentlich vom RV-Träger übernommen werden müssten - erst wenn die Möglichkeiten beim RV-Träger ausgeschöpft sind, also Ablehnung und ggf. Klageverfahren, erst dann kommt die Kasse wieder ins Spiel.
Dein "Pech" ist es eben, dass für dich erst der RV-Träger zuständig ist. Aus meiner Praxis kenne ich einige Fälle aus der Vergangenheit bei denen wir die Kosten für Behandlungen am Toten Meer getragen haben, allesamt allerdings hatten keinen Anspruch gegenüber dem RV-Träger.
Gruss
Czauderna


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