Rueckehr aus EG Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 02.02.2012, 08:04 (vor 4678 Tagen) @ mkaiser

Hallo,
ich denke, der E 106 dürfte genügen, zumindest im Rahmen der Leistungaushilfe, solange bist du noch in Griechenland versichert, kannst aber Leistungen zu Lasten der griechischen
Krankenversicherung in Anspruch nehmen - wenn eine eigene Mitgliedschaft in Deutschland begründet werden muss/sollte, dann ist es eine normale, freiwillige Versicherung (ggf., bei rentenbezug, könnte es auch eine Pflichtmitgliedschhaft als Rentner sein) - der § 5 Abs. 13 SGB V. trifft für dich nicht zu.
Gruss
Czauderna


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