Rueckehr aus EG Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)
Danke fuer die Antwort,
reicht eine Bescheinigung E106 der hiesigen Krankenkase aus oder muss ich weitere Unterlagen beschaffen ? Beantrage ich in Deutschland die freiwillige Mitgliedschaft oder stelle ich einen Antrag auf Pflichtversicherung gemaess Par.5,1,13 ? Bin ich fuer die erste Zeit aufgrund meiner Krankheit (meine hiesiger Krankenkassennachweis gilt bis 02/2013)von den Beitraegen befreit ?
Viele Fragen, aber ich will sicher gehen dass mir keine Unterlagen fehlen.
Vielen Dank fuer Eure Zeit und Muehe
Michael
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mkaiser,
01.02.2012, 14:29
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Czauderna,
01.02.2012, 20:01
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mkaiser,
02.02.2012, 07:55
- Rueckehr aus EG Ausland - Czauderna, 02.02.2012, 08:04
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