Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Dienstag, 31.01.2012, 22:22 (vor 4679 Tagen) @ Petra

Hallo,

die 18 Monate Bindungswirkung gelten nur bei einer eigenen Mitgliedschaft. Bei einer Familienversicherung kann man jederzeit wechseln (die Eltern als Erziehungsberechtigte entscheiden gemeinsam über die Krankenkasse).

Die neue Krankenkasse ist bei Eingang des ausgefüllten und von beiden Eltern unterschriebenen Familienversicherungsantrages zuständig und leistungspflichtig.

§ 10 SGB V

Gruß

RHW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum