Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 28.01.2012, 19:03 (vor 4683 Tagen) @ Petra

Hallo Petra,

das Kind kann kostenlos über den Vater oder die Mutter versichert werden. Da beide Eltern in der GKV versichert sind, gibt es keine Ausschlussklausel (auch nicht bei einer Heirat).

Unverheiratet ist der Mindestbeitrag von 147,44 Euro zu zahlen (ggf. plus Zusatzbeitrag).

Nach einer Heirat gilt Folgendes:
Du selber brauchst ab da keine Beiträge in der Elternzeit zu zahlen. Die Beitragsgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbandes sind 2010 oder 2011 geändert worden, dass bei einem grds. Anspruch auf Familienversicherung in der Elternzeit keine Beiträge zu zahlen sind (gilt auch für Beamte).

Gruß

RHW


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