Tarifempfehlung für Beamten mit Vorerkrankungen (Private Krankenversicherungen)

RHW, Samstag, 28.01.2012, 19:23 (vor 4682 Tagen) @ schwabenpower

Hallo,

die Entscheidung GKV oder PKV ist für Beamte eine lebenslange Entscheidung.

Man sollte daher auch gravierende Veränderungen betrachten:

- Nachwuchs (behindertes Kind), Stiefkinder

- Ehegatte in Elternzeit

- arbeitsloser Ehegatte ohne Arbeitslosengeld (in der GKV zahlt man ggf. Beiträge nach dem halben Einkommen des PKV-Ehegatten)

- vorzeitige Dienstunfähigkeit (Pensionshöhe)

- Sabbatjahr

- (Zweit-)Studium


Bei den Leistungen sollte man folgende Punkte näher betrachten:

- Reha/Kuren (welche Einrichtungen? Höchstbetrag?)

- Hilfsmittel: offener Katalog?

- Psychotherapie

- Heilmittel: Arten? Erstattungshöhe?

Die PKV erstattet Leistungen nur, wenn sie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Es werden grds. nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.

§ 4 und 5 PKV-Musterbedingungen

Ein Wechsel in eine andere Versicherung ist im Krankheitsfall praktisch nicht möglich. Eine Drohung mit Kündigung ist nicht glaubwürdig.

Eine Übersicht über Beschwerden von PKV-Versicherten:

Ombudsmann

Die Entscheidung GKV oder PKBV ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Man sollte daher möglichst alle Informationsquellen nutzen.

Gruß

RHW


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