Kinder in PKV. Was passiert bei Berufseintritt (Private Krankenversicherungen)

RHW, Samstag, 28.01.2012, 18:55 (vor 4682 Tagen) @ Czauderna

Hallo Peter Gun,

wenn die Kinder versicherungspflichtig werden, müssen sie sich in der GKV versichern:

- Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung

- Beginn eines Studiums an einer dt. Hochschule (sie können sich aber auch von der GKV-Versicherungspflicht befreien lassen. Dann können sie erst nach dem Studium in die GKV, und zwar nur dann, wenn sie eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 400 Euro brutto ausüben).

Wenn sie nach dem Ende Schule arbeitslos sind, eine schulische Ausbildung beginnen, an einer ausländischen Hochschule studieren, sich selbständig machen oder Beamte/Soldaten werden, können sie nicht der GKV beitreten.

Ggf. sollte man sich frühzeitig informieren, wann bzw. unter welchen Bedingungen der Beihilfeanspruch entfällt. Der Wegfall der Beihilfe ist kein Grund, der GKV beizutreten.

Der Gesundheitszustand spielt bei keiner dieser Konstellationen eine Rolle.

Gruß

RHW


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