Kinder in PKV. Was passiert bei Berufseintritt (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Samstag, 28.01.2012, 15:42 (vor 4683 Tagen) @ Peter Gun

Hallo,
nein, kann sie nicht - bei Eintritt der Krankenversicherungspflicht muss die gewählte Kasse die Versicherung durchführen, auch wenn der Betreffende nahtlos aus der PKV kommt. Da muss die Kasse selbst dann, wenn der Betreffende beispielsweise schwer krank ist. Ich kenne einen Fall, da haben wir Auszubildenden versichert der "Bluter" war - das ist eben der Vorzug der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna


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