Re: Familienversicherung Stiefkind (Sonstige Themen)

Yvonne @, Freitag, 27.01.2012, 13:15 (vor 4683 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
ich habe dazu etwas gefunden :

Ein Kind ist i.d.R. über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Nach der Scheidung der Eltern gilt das aber nur, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Nach Rechtskrsaft des Scheidungsurteil skann das Kind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils mitversichert sein.

Falls ein Kind nicht über die Mutter oder den Vater mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den Unterhaltspflichtigen auf Krankenvorsorge. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall eine Krankenversicherung für das Kind abschließen und die Beträge hierfür zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen deshalb zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.

Gruß
Czauderna

Hallo, hast Du dafür zufällig eine Quelle? Habe gerade ein ähnliches Problem, meine Kinder waren bislang über meinen Exmann krankenversichert (obwohl oben steht dass das nicht geht???). Der wechselt aber vermutlich im Frühjahr in die Private, und ob eine Familienversicherung über meinen jetzigen Mann möglich ist muss erst geprüft werden. Daher würde mich das interessieren, ob und wie das mit der Versicherungspflicht durch den Unterhaltspflichtigen verhält bzw. durchsetzen lässt. Freue mich über Nachricht, danke! :-)


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