Re: Familienversicherung Stiefkind (Sonstige Themen)

ratte1, Sonntag, 24.01.2010, 22:13 (vor 5416 Tagen) @ Carmen

Hallo,

das Steifkind kann dann familienversichert werden, wenn das Mitglied seinen überwiegenden Unterhalt sicherstellt. Dabei wird das gesamte Familien-Nettoeinkommen durch die Zahl der Familienangehörigen geteilt. Beispiel: Familieneinkommen = Mann 1600, Mutter 0, Kind 0, Stiefkind 400 EURO Unterhalt = insgesamt 2000,- , Unterhaltsbedarf pro Person = 2000 : 4 = 500,- EURO.
Die Hälfte des Unterhaltsbedarfs beträgt somit 250,- EURO. Da das Stiefkind aber bereits 400,- EURO, und damit mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs durch den Unterhalt erhällt, zahl das Mitglied hier nicht den überwiegenden Unterhalt.

Das (zugegeben sehr komplizierte) Rundschreiben des Spitzenverbandes der Krankenkasse findest Du hier: http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung/uberw_unterhalt/ueberw_unterhalt_rl_2007.pdf.

Zusatzfrage: Könnte das Kind evt. über seinen leiblichen Vater gesetzlich kraneknversichert werden?

MfG

ratte1


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