Wechsel PKV zu GKV (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Sonntag, 08.01.2012, 14:06 (vor 4703 Tagen) @ Gast1

Hallo,

tut mir leid, aber das ist falsch . In die Krankenversicherung der Rentner kann derjenige, welcher folgende Voraussetzung erfüllt.
Erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit bis zum Tage der Rentenantragstellung bildet die Rahmenfrist. In der zweiten Hälfte dieser Rahmenfrist muss für 9/10 dieses Zeitraums eine Versicherung (wohlgemerkt Versicherung, nicht unbedingt Mitgliedschaft) in einer gesetzlichen Krankenversicherung
zurückgelegt worden sein.
Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann der Betreffende nicht in die Krankenversicherung der Rentner und muss sich freiwillig versichern. Der entscheidende Nachteil der freiwilligen Versicherung gegenüber der Pflichtversicherung als Rentner ist der, dass bei der freiwilligen Versicherung so ziemlich alle regelmäßigen Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auch beitragspflichtig sind.
Wogegen bei der Pflichtversicherung als Rentner nur die Rente, eventuelle Versorgungsbezüge und ab ca. 130,00 € Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit beitragspflichtig sind.
Ein Wechsel zurück in die PKV wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen zur KVdR. muss nicht erfolgen.
Gruss
Czauderna


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